Es herrscht Einigkeit, dass die Senkung des Umwandlungssatzes zumindest teilweise kompensiert werden muss. Der soziale Teil des Parlaments hat sich nun auf die Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken entschieden. Da aber der gesenkte Umwandlungssatz nur Neurentner betrifft (siehe oben), wurde die AHV-Rentenerhöhung auch nur den Neurentnern gewährt.