Der MenschenrechtsBschiss
Es ist Ihnen sicher bekannt, dass die Alpen-Initiative, die 1994 von Volk und Ständen angenommen wurde, noch immer nicht umgesetzt ist. Es gibt auch noch andere Beispiele, wie zum Beispiel die Zweitwohnungs-Initiative. Aber warum ist das so?
Weil man Bestimmungen aus der Verfassung nicht vor Gericht einklagen kann. Gerade SVP und FDP haben einen Verfassungsgerichtshof vehement bekämpft, der dies erlauben würde und unsere direkte Demokratie noch um ein Vielfaches verbessern würde.
Kurz: Es nützt Ihnen nichts, wenn die Menschenrechte in der Verfassung stehen. Erst wenn dazu ein Gesetz ausgearbeitet wurde, wird dem toten Buchstaben Leben eingehaucht. Wenn die SBI angenommen wird und wir die Menschenrechtskonvention künden müssen, so können wir unsere Menschenrechte nicht mehr einklagen. Wollen wir also wirklich unsere grundlegendsten Rechte aufgeben? Sicher nicht!
Weil man Bestimmungen aus der Verfassung nicht vor Gericht einklagen kann. Gerade SVP und FDP haben einen Verfassungsgerichtshof vehement bekämpft, der dies erlauben würde und unsere direkte Demokratie noch um ein Vielfaches verbessern würde.
Kurz: Es nützt Ihnen nichts, wenn die Menschenrechte in der Verfassung stehen. Erst wenn dazu ein Gesetz ausgearbeitet wurde, wird dem toten Buchstaben Leben eingehaucht. Wenn die SBI angenommen wird und wir die Menschenrechtskonvention künden müssen, so können wir unsere Menschenrechte nicht mehr einklagen. Wollen wir also wirklich unsere grundlegendsten Rechte aufgeben? Sicher nicht!